Ausbildung Ultraleichtflug

D_MSFD Ikarus Ultraleichtflugzeug

  • Theorie (vgl. § 42 LuftPersV)

    Die Voraussetzung zum Erwerb der Lizenz ist die vollständige 60-stündige Theorieausbildung mit abschließender Prüfung durch den Prüfungsrat in Modul I und II:

    Modul I (Allgemeine Fächer):
    Luftrecht, Navigation, Flugfunk, Meteorologie

    Modul II (Spezielle Fächer):
    Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

  • Praxis (vgl. § 42 LuftPersV)

    Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugzeit auf Dreiachser, davon mind. 5 h Alleinflugzeit.

    • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
    • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
    • Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung)
    • Theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

    Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

  • Lizenzerteilung

    Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

    • Antrag zur Lizenzaustellung
    • Ausbildungsmeldung
    • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
    • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
    • Erklärung über schwebende Strafverfahren
    • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
    • Kopie des Personalausweises oder Passes
    • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
    • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
    • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis