Ausbildung Ultraleichtflug
Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)
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Theorie (vgl. § 42 LuftPersV)
Die Voraussetzung zum Erwerb der Lizenz ist die vollständige 60-stündige Theorieausbildung mit abschließender Prüfung durch den Prüfungsrat in Modul I und II:
Modul I (Allgemeine Fächer):
Luftrecht, Navigation, Flugfunk, MeteorologieModul II (Spezielle Fächer):
Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)Praxis (vgl. § 42 LuftPersV)
Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugzeit auf Dreiachser, davon mind. 5 h Alleinflugzeit.
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung)
- Theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.
Lizenzerteilung
Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Antrag zur Lizenzaustellung
- Ausbildungsmeldung
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
- Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
- Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis