Ausbildung Motorflug

D-EAHS Morane Motorflugzeug
Dauner Maare
D-KARU Motorsegler

  • Einweisung

    Am Anfang steht eine Einweisung in das Flugzeug und die Flugvor- und Nachbereitung. Erste Übungsflüge vermitteln ein Gefühl für das Flugzeug und konzentrieren sich auf exaktes Geradeausfliegen, Kurvenflüge, sowie Steig- und Sinkflug.

  • Notverfahren

    Auch Notverfahren am Boden wie in der Luft müssen geübt werden. Hierzu gehören z.B. auch die Landung ohne Motor oder Übungen zum Vermeiden eines Strömungsabrisses.

    Außerdem muss der Schüler das Flugzeug aus verschiedenen Situationen mit unterschiedlichen Gewichten und Klappenstellungen landen können.

  • Erster Soloflug

    Nachdem der Schüler genügend Übung gesammelt hat und auch einen zweiten Fluglehrer davon überzeugen konnte, erfolgt der erste Soloflug!

  • Theorieprüfung

    Nun muss theoretisch und praktisch Erlerntes in einer Theorie-Prüfungen mit folgenden Fächern gezeigt werden:

    • Luftrecht und Flugverkehrskontrollverfahren
    • Menschliches Leistungsvermögen
    • Meteorologie
    • Kommunikation VFR
    • Grundlagen des Fliegens / Aerodynamik für Flugzeuge
    • Betriebliche Verfahren
    • Flugleistung und Flugplanung
    • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
    • Navigation
  • Navigationsflüge

    Nun folgen die Navigationsflüge, in denen wir überwiegend per Sicht, aber auch mit Funkinstrumenten, lernen zu navigieren und auch andere Plätze anzufliegen. Zudem üben wir das Verhalten bei Orientierungsverlust und den Ein- und Durchflug durch Kontrollzonen.

  • Alleinüberlandflug: 150km / 80NM

    Nun ist der Schüler soweit! Er darf seinen Alleinüberlandflug von 150km mit Landung auf fremden Platz absolvieren.

  • Prüfungsflug

    Nachdem alle Phasen der Ausbildung durchlaufen wurden, endet diese mit der praktischen Prüfung, nach deren Bestehen man einen LAPL(A) erhält.

Die praktische Flugausbildung umfasst mindestens 30 Flugstunden auf Flugzeugen mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse bis zu 2.000 Kilogramm oder Motorseglern.

Die Flugausbildung muss mindestens einschließen:

  • 15 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer in der Klasse, in der die praktische Prüfung abgelegt wird
  • 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon mindestens:
  • 3 Stunden Alleinüberlandflug mit mindestens einem Überlandflug über mindestens 150 km (80 NM), wobei eine vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt wird