Ausbildung Segelflug

Segelflugzeug L3

  • Erster Soloflug

    Nach Einweisungen in den Flugbetrieb und intensivem Start- und Landetraining im Doppelsitzer ist die erste Hürde der erste Soloflug.

  • Erfahrungsflüge

    In dieser Phase werden weitere Flüge einsitzig und doppelsitzig unter verschiedenen Flugbedingungen sowie auf verschiedenen Flugzeugtypen durchgeführt.

    Außerdem erfolgen die ersten längeren Thermikflüge.

  • Theorieprüfung

    Als nächstes folgt der Theorieunterricht und die abschließende Prüfungen in den Themen:

    • Luftrecht und Flugverkehrskontrollverfahren
    • Menschliches Leistungsvermögen
    • Meteorologie
    • Kommunikation VFR
    • Grundlagen des Fliegens / Aerodynamik für Flugzeuge
    • Betriebliche Verfahren
    • Flugleistung und Flugplanung
    • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
    • Navigation
  • Streckenflugausbildung

    Von nun an werden größere Distanzen alleine mit Flugauftrag oder im Doppelsitzer mit Lehrer geflogen. Dabei werden navigatorische wie meteorologische Streckenflugkenntnisse erlangt, um abschließend den 50km-Soloflug durchzuführen.

  • Prüfungsflug

    Nachdem der Schüler das Flugzeug beherrscht und auch der Überlandteil mit dem 50km Flug absolviert wurde, endet die Ausbildung mit der praktischen Prüfung, nach deren Bestehen man einen LAPL(S) (Light Aircraft Pilot Licence (Soaring)) erhält.

  • Fortgeschrittener Streckenflug

    Auch nach Lizenzerhalt geht für Streckenflug motivierte Piloten das Training weiter, so stehen unsere Fluglehrer und erfahrenen Scheininhaber gerne bereit die frisch gebackenen Piloten im Doppelsitzer und im Teamflug mit Einsitzern zu ihren ersten 300km Flügen zu bringen oder für Wettbewerbsflüge vorzubereiten.

Die Flugausbildung muss mindestens 15 Stunden Flugausbildung in Segelflugzeugen oder Motorseglern betragen, davon:

  • 10 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer
  • 2 Stunden überwachter Alleinflug
  • 45 Starts und Landungen
  • einen Allein-Überlandflug von mindestens 50 km (27 NM) oder einen Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 100 km (55 NM)
  • von den o.g. erforderlichen 15 Flugstunden dürfen höchstens 7 Flugstunden in einem Motorsegler (TMG) erfolgen